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Mit uns ist der kleine Motorradführerschein Klasse A1 zum Greifen nahe!

Wir beraten Sie ausführlich zu den Besonderheiten des Führerscheins.

Mit dem Führerschein Klasse A1, der auch als kleiner Motorradführerschein bekannt ist, können Sie bereits mit 16 Jahren in die Welt der Motorräder einsteigen. Wenn Sie den Führerschein Klasse A1 erhalten, bekommen Sie gleichzeitig den Führerschein Klasse AM.

Selbstverständlich können Sie den Führerschein in unserer Fahrschule in Weil am Rhein erwerben! Wir freuen uns schon darauf, Sie mobil und somit unabhängig zu machen.

Definition kleiner Motorradführerschein – Klasse A1

Der kleine Motorradführerschein – Klasse 1 erlaubt es, Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikmeter und einer Motorleistung von 11 kW (circa 15 PS), Mofas, Mopeds, Roller und dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Drei Monate vor dem 16. Geburtstag können Sie die theoretische Prüfung, einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.

Nach dem Erwerb des kleinen Motorradführerscheins Klasse A1 können Sie sich allmählich steigern und die Motorradführerscheine A2 ab dem 18. Lebensjahr und A ab dem 20. Lebensjahr machen. Durch die verschiedenen Stufen der Motorradführerscheine sollen sich die Fahrschüler nach und nach an höhere Geschwindigkeiten gewöhnen.

Daher handelt es sich bei dem kleinen Motorradführerschein Klasse A1 um den Einstieg in das Motorradfahren.

Häufig gestellte Fragen zum Motorrad-Führerschein Klasse A1

Im Folgenden gehen wir auf einige Fragestellungen ein, die unsere Fahrschüler oft beschäftigen:

Wie schnell darf ich mit dem kleinen Motorradführerschein fahren?

Zulässig ist eine Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt circa 110 km/h. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Fahrschule auf und melden Sie sich für Ihre Führerscheinausbildung!

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